Fachtag 2015: „Palliative Versorgung von Menschen mit Demenz“

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Die palliative Versorgung von Menschen mit Demenz in der letzten Lebensphase stand am 21. März 2015  im Mittelpunkt des gemeinsamen Fachtages von Ingenium-Stiftung , Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V..
Als „revolutionär“ bezeichnete Ministerialdirektorin Ruth Nowak, Amtschefin des Bayerischen Gesundheitsministeriums – in diesem Jahr Kooperationspartner der Veranstalter –   den Ansatz der Organisatoren, die Palliativversorgung von Demenzkranken, im ambulanten wie im stationären Bereich,  aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und so die besonderen Anforderungen bei der Betreuung wie auch die speziellen Bedürfnisse der Patienten  herauszuarbeiten. Auch die Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Heike von Lützau-Hohlbein, unterstrich ausdrücklich  die Bedeutung des Themas.
Die Symptomkontrolle spiele bei der Versorgung von Demenzkranken in der Endphase laut Prof. Förstl von der TU München eine entscheidende Rolle. Häufig würden Schmerzen nicht erkannt, da Menschenmit fortgeschrittener Demenz diese im Gegensatz zu Tumorpatienten nicht mehr artikulieren könnten. Sie würden eher mit herausfordernden Verhaltensweisen reagieren,  was meist zu einer Behandlung mit Neuroleptika führe anstelle der notwendigen Schmerz-therapie.  Skeptisch äußerte er sich gegenüber Patientenverfügungen, die im Vorfeld oder einem Frühstadium der Erkrankung erstellt würden, da „Keiner weiß, was der Patient im entscheidenden Moment wirklich will!“
Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München griff in seinem Vortrag die Frage auf, ob Selbstbestimmung  im Fall einer Demenz überhaupt noch möglich sei. Juristisch müsse grundsätzlich zwischen Selbst- und Fremdbestimmung unter-schieden werden, z. B. bei Problemstellungen wie Nahrungszufuhr mittels Magensonde. So dürfe trotz entsprechender Indikation eine Behandlung nur dann erfolgen, wenn der Patient einverstanden sei. Dies gelte auch bei Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium. Trotz des zunehmenden Verlusts der kognitiven Fähigkeiten müsse  – in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation – die Möglichkeit zur aktuellen Selbstbestimmung geprüft werden: Sofern  eine Willensbildung möglich sei, könne  und müsse dem Patientenwillen entsprochen werden.  Entscheidend sei die Einsichtsfähigkeit, nicht die Geschäftsfähigkeit. Liege keine Patientenverfügung vor oder könne der Betroffene seine Wünsche nicht artikulieren,  dann würde zwar die Fremdbestimmung greifen, jedoch hätten  Arzt und Betreuer sich trotzdem nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten zu richten.  Putz riet, frühzeitig einen Familienangehörigen oder eine andere vertraute Person als Bevoll-mächtigten zu benennen, der in einem späteren Stadium der Erkrankung den mutmaßlichen Patientenwillen hinsichtlich der Behandlung kenne und  durchsetze.
Albrecht Kühnle, Chefarzt   der Akutgeriatrie in Eichstätt, gab einen inter-essanten Einblick in den Alltag auf der geriatrischen Station. Es sei schwierig, den  Zeitpunkt des Beginns einer Palliativbehandlung im Sinne der letzten Lebensphase bei Demenzkranken zu bestimmen. Ein Indikator sei oft die konkrete Beendigung von Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Kühnle forderte für Menschen mit Demenz eine „high-touch“ Medizin  anstelle der üblichen „high-tech“-Versorgung.
Im Anschluss daran berichteten Angehörige von Demenzkranken von ihren persönlichen Erfahrungen bei der Pflege, bei der Suche nach Beratung und Hilfe sowie im Umgang mit Medizinern, Pflegekräften und Behörden.
Prof. Wolfgang Hartmann von der Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt erläuterte das Aufgabenspektrum einer Fachstelle für Pflegende Angehörige sowie die Ausbildungsinhalte und Aufgabenbereiche ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.
Den Abschluss der Veranstaltung, die mit 150 Teilnehmern sehr gut besucht war,  bildeten die beiden Referate von Anita Arndt und Cathrin Pfeiffer, die im Hospizverein in Ingolstadt bzw. München arbeiten. Sie zeigten  die verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung  vonseiten der Hospiz- und Palliativdienste im ambulanten und stationären Bereich auf.

Aufgrund des großen Interesses waren einige Referenten freundlicherweise damit einverstanden, dass ihre Präsentationen auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin,  dass die Folien urheberrechtlich geschützt sind und nicht zu Vorträgen oder sonstigen Veröffentlichungen in jeglicher Form verwendet werden dürfen.

Anita Arndt, Heike Lützau-Hohlbein, Anke Manthey, Albrecht Kühnle, Mathilde Greil, Winfried Teschauer, Ruth Nowak, Wolfgang Hartmann, Cathrin Pfeiffer (von links).

Nicht auf dem Bild: Hans Förstl, Wolfgang Putz, Ewa Meier. Foto: Michael Brandl